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BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung wegen einer vorübergehenden faktischen Bausperre - Einführung der Veränderungssperre und Zurückstellung des Baugesuchs als Grundlage für eine Klageänderung - Klageänderung in Abgrenzung zur bloßen Ergänzung der tatsächlichen Ausführungen zur Klagebegründung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.10.1963 - III ZR 213/62
Bausperrenentschädigung
Auszug aus BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Wenn die Revision die Zuständigkeit des Zivilsenats des Berufungsgerichts mit dem Hinweis auf BGHZ 40, 148, 155 [BGH 14.10.1963 - III ZR 213/62] und mit den Hinweis darauf rechtfertigen will, der Vertreter der Beklagten habe in der Berufungsverhandlung vom 13. April 1967 ohne Rüge der Zuständigkeit des Zivilsenats zur Hauptsache verhandelt, so übersieht sie: In dem Streitfall BGHZ 40, 148, 155 [BGH 14.10.1963 - III ZR 213/62] hat ein Baulandspruchkörper anstatt der an sich zur Entscheidung berufenen Zivilkammer entschieden. - BGH, 14.07.1966 - III ZR 208/64
Umfang einer Enteignungsentschädigung für eine Grundstücksenteignung
Auszug aus BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Auch geht es um die Zulässigkeit des Verfahrens; ein sich hierauf beziehender Verfahrensfehler ist an sich von Amts wegen zu beachten und kann durch das Unterlassen von Rügen seitens einer Partei grundsätzlich nicht geheilt werden (vgl. Urteil vom 14. Juli 1966 - III ZR 208/64 S. 6). - RG, 15.11.1940 - III 19/40
1. Kann ein Bergbauunternehmen, das wegen Entziehung des Grundwassers nach …
Auszug aus BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Aus dem Gesagten folgt zugleich, daß die von der Revision als Stütze für ihre abweichende Auffassung herangezogenen Entscheidungen RGZ 59, 128 und 165, 289 in Wahrheit nicht zum Vergleich herangezogen werden können. - RG, 02.11.1904 - V 169/04
Übergangener Anspruch
Auszug aus BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68
Aus dem Gesagten folgt zugleich, daß die von der Revision als Stütze für ihre abweichende Auffassung herangezogenen Entscheidungen RGZ 59, 128 und 165, 289 in Wahrheit nicht zum Vergleich herangezogen werden können.